Logopädische Praxis Eva Breitfuss
Diplomierte Logopädin in Flachau
Kommunikation ist ein wichtiger Bestandteil des Lebens und mitbestimmend für das soziale Miteinander. Wenn Probleme in der Entwicklung der Sprache auftreten, sei es im Kindesalter, als Erwachsener, angeboren oder erworben, kann es infolge dessen auch zu Schwierigkeiten, beispielsweise beim Lesen, kommen. Auch ein falsch erlerntes Schluckmuster kann zu Problemen führen und sich nachteilig auf die Zahnstellung auswirken.
Unsere diplomierte Logopädin Eva Breitfuss begleitet, berät und behandelt Kinder, Erwachsene und Jugendliche mit erworbenen oder angeborenen Beeinträchtigungen von Sprache, Sprechen, Stimme oder Schlucken.
Um einen Termin zu vereinbaren, melden Sie sich gerne telefonisch unter +43 650 531 8677 oder per E-Mail an eva.breitfuss@sbg.at.
Therapieübersicht:
- Verzögerte Sprachentwicklung und verzögerter Sprechbeginn
- Phonologischen Probleme – Wahrnehmungsschwierigkeiten bei verschiedenen Lauten
- Fehlerhafter Aussprache (Dyslalie): Ersetzen, Auslassen oder falsche Bildung eines oder mehrerer Laute
- Störungen der orofacialen Muskulatur (myofunktionelle Störung): Muskelungleichgewicht der Mund- und Gesichtsmuskulatur führt zu Zahnstellungsproblemen bzw. Aussprachefehlern
- Fehlerhafter Satzbildung (Dysgrammatismus)
- Stimmstörungen (Dysphonie), funktionell oder organisch bedingt
- Neurologische Sprach- und Sprechstörungen, z.B. Aphasie, Dysarthrie, Facialisparese nach Schlaganfall, Gehirnblutung, Schädelhirntrauma, geriatrische Patienten ...
Ausbildung & beruflicher Werdegang
Matura an der Handelsakademie Salzburg |
Abschluss der Ausbildung zur Diplomierten Logopädin an der TILAK Innsbruck |
6,5 Jahre Anstellung im Kardinal Schwarzenberg`schen Krankenhaus, Schwarzach, HNO-Abteilung |
seit 2001 Bescheid zur selbstständigen Berufsausübung und Beginn der selbstständigen Tätigkeit neben der Fixstellung in Schwarzach |
seit Herbst 2010 logopädische Praxis in Flachau |
Weiterbildungen
Zusatzausbildungen
- Orofaciale Regulationstherapie – ORT (nach C. Morales)
- Therapie nach B. Padovan
- Manuelle Stimmtherapie 3teilig (G. Münch)
Für Patienten der Gebietskrankenkasse: Sie benötigen eine vom Facharzt ausgestellte und von Ihrer Krankenkasse bewilligten Verordnungsschein. Jede Therapieeinheit wird in Rechnung gestellt. Nach 10 Therapiesitzungen schicken Sie den bewilligten Verordnungsschein gemeinsam mit der bezahlten Honorarnote an Ihre Krankenversicherungsträger. Dieser refundiert den jeweils gültigen Tarif.